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Aminet 41 (2001)(Schatztruhe)[!][Feb 2001].iso
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2000-02-13
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1KB
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40 lines
Die EU trat am 01.11.1993 mit dem Vertrag über die
Europäische Union in Kraft. Sie verfolgt als Ziele
die Bildung einer Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion (Einführung des EURO am 01.01.1999),
die Zusammenarbeit der Mitgliedsländer in den
Bereichen der Justiz und Inneres sowie eine
gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Zu den
Aufgaben zählen u.a. die beständige und ausgewogene
Entwicklung der Wirtschaft, des sozialen Lebens
und des Umweltschutzes in allen Teilnehmerstaaten.
Die Europäische Union (EU) beruht auf den drei
Pfeilern: Europäische Gemeinschaft (EG), Gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der
polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in
Strafsachen.
Zu den Organen der EU gehören u.a. folgende
Einrichtungen:
Europäisches Parlament (EP)
Europäischer Rat (ER)
Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat)
Europäische Kommission (EU-Kommission)
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Europäischer Rechnungshof (EuRH)
Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA)
Ausschuß der Regionen (AdR)
Wirtschafts- und Finanzausschuß
Europäische Investitionsbank (EIB)
Europäischer Investitionsfond (EIF)
Europäische Zentralbank (EZB)
Folgende Länder haben die Aufnahme in die EU
beantragt: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen,
Malta, Polen, Rumänien, Schweiz (Antrag ruht seit
der Schweizer Volksabstimmung 1992 gegen das EWR-
Abkommen), Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei,
Ungarn und Zypern.
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